Update Corona Notbremse

Update Corona Notbremse

Hallo Liebe Mitglieder,

 

uns erreichten nach in Kraft treten der Bundesnotbremse einige Fragen, wie das Angeln in Zukunft bei greifen der Notbremse weiter gestaltet werden kann.

 

Dazu habe ich am 26.04.2021 mit dem Ordnungsamt in Korschenbroich gesprochen.

 

Angeln und das Aufhalten auf unserem Gelände ist grundsätzlich unter Einhaltung der Corona Schutzverordnung erlaubt. Es gelten alle bekannten Regeln auf unserem Gelände genauso wie Sie im Gesetz definiert sind . Also Abstand halten, Versammlungen und treffen mit anderen Personen bitte nur analog der geltenden Gesetze.

 

Nachtangeln an unserem Gewässer:

 

Durch die Bundesnotbremse gilt teilweise ( und im Moment) eine Ausgangssperre.

 

Ab 22 Uhr bis 5 Uhr darf niemand ohne triftigen Grund seinen Wohnsitz verlassen.

 

Das Nachtangeln auf unserem privaten, eingezäunten Gelände ist ERLAUBT, wenn der Angler sich nicht zwischen 22 und 5 Uhr von diesem Gelände entfernt. D.h. also, wenn Ihr früh zeitig am Wasser seit und später das Gelände verlasst dürft Ihr über Nach angeln, wenn alle weiteren Maßnahmen der Schutzverordnung eingehalten werden.

 

 

Dies gilt aber nur für unser Gewässer und kann nicht auf alle Gewässer bezogen werden. Am Hannenweiher zum Beispiel gilt dies nicht. Achtet bitte darauf, das ich nicht weiß, in welchem Landkreis Ihr wohnt. Dort kann es andere Regelungen geben die ich nicht kenne.

 

Ich hoffe ich konnte für euch einige Punkte klären und wünsche euch alles gute und bleibt gesund!!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zimmermanns 

 

Neuwerker Straße 301b

 

41748 Viersen

 

Tel.: 0151-647 169 11

 

  1. Vorsitzender der A.S.V. Trietbachfreunde e.V.

 

Die Datenschutzrichtlinie der A.S.V. Trietbachfreunde e.V. finden Sie unter: 

https://asv-trietbachfreunde.de/wp-content/uploads/2018/07/DSGVO-Partner-NRW-Verein-Datenschutzrichtlinie.pdf

 

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